◯ Lenger Media UG
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lenger Media UG (haftungsbeschränkt)
Möllneyer Ufer 23, 45257 Essen
- 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lenger Media UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Lenger Media und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“) geschlossen werden, und gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, Lenger Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
- 2 Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Lenger Media erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich des 360°Marketings. Zum Leistungsangebot gehören insbesondere Social Media Management, Videoproduktion, PodcastProduktion, Sprecherleistungen, Webdesign und -entwicklung, Corporate Design, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung, Vermietung von Medienequipment sowie Projektmanagement und Beratung im Medienbereich. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell festgelegt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht bereitzustellen. Kann Lenger Media aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden nicht wie vereinbart starten oder fortfahren, verschieben sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen um den entsprechenden Verzögerungszeitraum – die Zahlungspflichten bleiben hiervon unberührt.
- 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen, sowie Rabattaktionen auf der Website, im Newsletter, auf Social Media, in Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein von Lenger Media unterbreitetes Angebot schriftlich – sei es analog oder digital – erhält, unterzeichnet und damit bestätigt. In bestimmten Fällen, die im Angebot ausdrücklich gekennzeichnet sind, ist zusätzlich ein separater Rahmenvertrag zu unterzeichnen. Mit der Angebotsbestätigung gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für jedes Projekt einen Projektverantwortlichen zu benennen, der gegenüber Lenger Media umfassende Entscheidungs- und Freigabebefugnis besitzt. Lenger Media nimmt ausschließlich von dieser benannten Person schriftliche Anweisungen, Änderungswünsche, Freigaben und sonstige projektbezogene Mitteilungen entgegen. Entscheidungen oder Anweisungen des Projektverantwortlichen gelten als verbindlich und können kundenseitig weder durch andere Mitarbeitende noch durch andere Entscheidungsträger widerrufen oder überstimmt werden.
Der Projektverantwortliche muss nicht die Unternehmensleitung innehaben, fungiert jedoch als primäre Ansprechperson und zentrale Kommunikationsstelle für das jeweilige Projekt. Erfolgen widersprüchliche oder verspätete Mitteilungen durch andere Personen des Kunden, übernimmt Lenger Media hierfür keine Haftung und behält sich vor, dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
Die Unternehmensführung des Kunden kann den Projektverantwortlichen jederzeit schriftlich gegenüber Lenger Media ändern. Alle zuvor vom ursprünglichen Projektverantwortlichen getroffenen Entscheidungen, erteilten Freigaben und daraus resultierenden Leistungen oder Umsetzungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin als verbindlich. Ein daraus entstehender zusätzlicher Aufwand kann von Lenger Media gesondert berechnet werden.
- 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Vergütung
(1) Die im jeweiligen Angebot genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Leistungen mit monatlicher Abrechnung erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum 20. eines Monats; andere Leistungen werden zum Leistungsbeginn oder bei Fertigstellung in Rechnung gestellt.
(3) Sofern im Angebot vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des jeweiligen Positionspreises unmittelbar nach Auftragserteilung zu leisten, während der Restbetrag nach Fertigstellung der Leistung fällig wird.
(4) Ergeht die vereinbarte Anzahlung oder eine Teilzahlung nicht fristgerecht, behält sich Lenger Media vor, den Leistungsbeginn zu verschieben oder die fortlaufende Leistungserbringung auszusetzen, bis alle offenen Beträge vollständig beglichen sind.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(6) Erfolgt auch nach der zweiten Mahnung keine vollständige Zahlung, ist Lenger Media ohne weitere Ankündigung berechtigt, die offene Forderung an einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister zu übergeben. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, Gebühren oder Aufwendungen sind vollständig vom Kunden zu tragen.
- 5 Nutzungsrechte
(1) Alle von Lenger Media erstellten Werke, Konzepte, Designs, Videos, Audios und sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das vertraglich vereinbarte einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht im festgelegten Umfang.
(3) Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der erstellten Materialien vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
(4) Bei Zuwiderhandlung behält sich Lenger Media vor, rechtliche Schritte einzuleiten, Schadensersatz zu fordern und eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € pro unberechtigten Nutzungstag zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- 6 Widerrufsrecht
(1) Bei einer Zusammenarbeit mit Unternehmen und Kaufleuten wird sowohl dem Vertragspartner als auch Lenger Media ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Dieses Widerrufsrecht beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. ab Zugang des Angebots, sofern keine abweichende Regelung ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Wird das Widerrufsrecht von einer Partei innerhalb der Frist ausgeübt, so sind sämtliche bereits angefallenen Kosten und Aufwendungen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstanden sind, von der jeweils widerruflichen Partei zu tragen. Dies umfasst insbesondere nicht stornierbare Aufwendungen, wie die Miete von Equipment oder Fremdleistungen, die Lenger Media zur Durchführung des Projekts erbracht hat.
(3) Die Ausübung des Widerrufsrechts hat schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
- 7 Haftung
(1) Lenger Media haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lenger Media nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischerweise entstehenden Wiederherstellungsaufwand beschränkt, sofern regelmäßige Sicherungskopien erstellt werden.
- 8 Verzögerungen, Leistungsstörungen und außerordentliche Kündigung
(1) Die Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, wenn alle zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Daten, Materialien und Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig und in verwertbarer Form vorliegen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte gesammelt und strukturiert auf seinem oder dem von Lenger Media bereitgestellten Datenspeicher bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere:
-
Texte ausschließlich als Word- oder PDF-Datei,
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Medien, Dateien und sonstige Inhalte sinnvoll sortiert in getrennten Ordnern,
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bei Websites mit Produkten eine vollständige Produktübersicht mit allen erforderlichen Informationen wie Artikelnummern, Preisen, Seitenzuordnung, Unterseiten, Beschreibungstexten usw. in Form einer Excel-, CSV- oder vergleichbaren Tabelle.
Der offizielle Projektstart ist der Tag, an dem alle oben genannten Dokumente und Informationen vollständig vorliegen. Werden fehlende Inhalte erst während des Projektverlaufs nachgereicht, verschiebt sich der Projektstart entsprechend, und Lenger Media ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
(2) Verzögert sich der Leistungsbeginn oder der Projektfortschritt aufgrund unzureichender, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Kunden – insbesondere aufgrund fehlender oder unvollständiger schriftlicher Rückmeldungen per E-Mail – verschieben sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen um den entsprechenden Verzögerungszeitraum.
Lenger Media ist in solchen Fällen von jeder Verantwortung und Haftung für Terminüberschreitungen befreit. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(3) Erhält der Kunde eine mindestens zu 80 % fertiggestellte Leistung (z. B. Website, Entwurf oder Layout) zur Prüfung und Freigabe, ist er verpflichtet, vollständiges und zusammenhängendes Feedback in einer strukturierten Rückmeldung per E-Mail zu erteilen.
Ein sukzessives Nachreichen kleiner Einzelanpassungen („zwei Änderungen hier, zwei Änderungen dort“) gilt nicht als ordnungsgemäßes Feedback.
Nach Durchführung von mindestens zwei vollständigen Korrekturschleifen ist Lenger Media berechtigt, alle darüber hinausgehenden Änderungswünsche gesondert zu vergüten, da häufige einzelne Mini-Korrekturen einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Ressourcenaufwand verursachen.
(4) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur abschließenden schriftlichen Freigabe oder Feedbackschleife per E-Mail nicht nach, obwohl das Projekt aus Sicht von Lenger Media vollständig abgeschlossen ist, ist Lenger Media berechtigt, dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zur Rückmeldung zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige schriftliche Rückmeldung, gilt das Projekt als abgeschlossen und wird entsprechend in Rechnung gestellt. Weitere Anpassungen oder Änderungswünsche nach Fristablauf erfolgen ausschließlich gegen zusätzliche Vergütung.
(5) Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach oder erbringt er die erforderlichen Mitwirkungshandlungen trotz Mahnung nicht, ist Lenger Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fälligen Vergütungsansprüche als Schadensersatz geltend zu machen.
- 9 Datenschutz
(1) Lenger Media erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.
- 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuell zwischen den Parteien getroffene Nebenabreden haben Vorrang, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Lenger Media in Essen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
AGB Stand: 21.11.2025
